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Antrag: „Keine Parteispenden von Unternehmen und Verbänden“

Antrag: Keine Parteispenden von Unternehmen und Verbänden
Antragstellerin: Juso-Arbeitsgemeinschaft Stuttgart-Filder
EmpfängerInnen: SPD-KDK, Juso-LDK, SPD BW, SPD, SPD-Bundestagsfraktion


Die Juso-Vollversammlung möge beschließen:

Das Parteiengesetz ist so zu ändern, dass Parteispenden ausschließlich von natürlichen Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind, getätigt werden dürfen. Juristische Personen (also Unternehmen, Verbände, etc.) dürfen keine Parteispenden tätigen und auch keine natürlichen Personen beauftragen, dies für sie zu tun.

Darüber hinaus wird die maximale Summe, die eine Person an Mitgliedsbeiträgen und Parteispenden insgesamt an alle Parteien zuwenden darf, auf 20.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Begründung:

Der Staat, die Wirtschaft, und auch die Parteien sind für die Menschen da. Eine juristische Person, also z.B. ein Unternehmen oder ein Verband, hat kein Wahlrecht und keine Legitimation, die gesetzgeberische Gestaltung unserer Gesellschaft direkt zu beeinflussen. Ein Teilnehmer an einem Markt darf nicht die Regeln beeinflussen oder gestalten, sondern muss sich innerhalb derer bewegen. Nicht zuletzt angesichts aktueller Debatten um Parteispenden durch Unternehmen und Verbände (Stichwort „Mövenpick-Partei“) ist sofort einzusehen, dass nur schon der bloße Verdacht der Einflussnahme, der durch Parteispenden durch Unternehmen entsteht, dem Ansehen aller Parteien extrem schadet.

Parteispenden sind zwar nicht die einzige denkbare Art, wie Unternehmen versuchen könnten, Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen, aber die vorhandene Möglichkeit von Spenden an Parteien, ist die direkteste davon und gehört unterbunden. Genauso müsste auch das sogenannte Sponsoring von Parteiveranstaltungen ausgeschlossen werden.

Ein Mindestalter zur Entrichtung von Parteispenden ist sinnvoll, um Kinder davor zu schützen, in diesem Sinne von anderen benutzt zu werden. Durch das Verbot der „Beauftragung“ würde man verhindern, dass Unternehmen durch die „Hintertür“ spenden würden.

Großspenden über 20.000 Euro sollten nicht getätigt werden, damit auch noch Durchschnitts- und GeringverdienerInnen die Möglichkeit haben, die Partei ihrer Wahl zu stärken, ohne dass dies im Vergleich zu anderen Spenden vernachlässigbar klein wäre. Ein extremes Ungleichgewicht in der Möglichkeit der finanziellen Stärkung von Parteien durch Einzelpersonen ist nur so zu verhindern. Damit diese Regelung nicht unterlaufen wird, muss die Gesamtsumme, die eine natürliche Person insgesamt an alle Parteien als Spende oder Mitgliedsbeitrag entrichtet, gedeckelt werden. Andererseits ist die Grenze von 20.000 Euro hoch genug, dass Mandatsträgerbeiträge aller Art noch wie bisher getätigt werden können.

Diese Regelung würde für die SPD Mindereinnahmen in Höhe von lediglich ca. 1,6 Prozent (2008) bedeuten, was durch das positive Signal an die Öffentlichkeit mehr als ausgeglichen wäre.